Der Klügere sucht Rat


Ralf Döring
Wirtschaftsmediator 2011 an der Fachhochschule Trier

Das Wort "Konflikt" stammt von dem lateinischenVerb confligere und dem Adjektiv Conflictus  ab, was so viel bedeutet wie "aneinanderschlagen, zusammenstoßen, in Kampf geraten, kämpfen".

Einen Zusammenstoß kann es mit mindestenes einer anderen Person bzw. Partei geben, wenn es
  • mindestens einen Austragungsort gibt
  • unterschiedliche Ansichten und Absichten existieren und
  • jeder versucht, den anderen direkt oder indirekt in seinem Sinne zu beeinflussen
Ein Konflikt kann auf verschiedene Art und Weise beigelegt und geklärt werden:
  • Vermeiden - führt in der Situation meist zur Vertagung einer Lösung
  • Nachgeben - bedeutet die Aufgabe aller eigenen Ansprüche
  • Delegieren - eine übergeordnete Instanz wie z.B. ein Gericht, Schiedsgericht klärt den Sachverhalt und entscheidet. Dies kann in bestimmten Fällen beide Parteien schädigen, wie z.B. im Kunden- Lieferanten-Verhältnis, kostet beide Parteien auf jeden Fall den Einfluss auf die Entscheidung
  • Verhandeln - beide Seiten versuchen miteinander eine Lösung zu finden
    • Klärung durch Kompromiss führt zu Zugeständnissen beider Seiten und damit zu einer Lösung, bei der beide Parteien verlieren
    • Klärung durch Konsens führt zu einer optimierten Lösung, bei der die Ansprüche beider Seiten berücksichtigt werden
Entscheidet man sich für den Verhandungsweg, gibt es allerdings oft ein Problem:
  • Aus emotionalen Gründen findet man keine Möglichkeit, die andere Partei direkt ansprechen zu können
  • Keine Partei will direkt auf die andere zugehen, um seine Verhandlungsposition nicht zu schwächen
  • Die direkten Kontakte sind bereits weitgehend abgebrochen worden
In allen diesen Fällen bevorzugt man zumindest einen Vermittler,
  • der den Kontakt wiederherstellt und
  • den Verhandlungsprozess einleitet und begleitet,
  • der dafür sorgt, dass die Verhandlung nach bestimmten Spielregeln abläuft
  • und emotionale Störungen abgefangen und gelöst werden
Einen solchen Vermittler kann man auch als Mediator bezeichnen.

Die Mediation (lat. „Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Mehr zu dem Verfahren finden Sie in der Infobroschüre, die Sie hier herunterladen können:

PDF

Ob das Verfahren überhaupt noch einen Sinn haben kann, zeigt das Konflikteskalationsmodell nach Glasl:




In den der ersten Phase mit Ihren drei Eskalationsstufen ist das Verfahren in jedem Fall sinnvoll. In dieser Phase sind beide Parteien noch willens, eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. In der zweiten Stufe kann es durchaus sinnvoll sein. Die Parteien haben sich zwar dazu entschlossen, Ihren Standpunkt durchzusetzen, aber eine weitere Eskalation kann noch vermieden und der Konflikt noch entschärft werden. In der dritten Phase kann nur noch durch eine dritte Instanz, d.h. durch Delegation eine Entflechtung und somit eine Auflösung herbeigeführt werden.    

Ein Wirtschaftsmediator mit Hintergrundwissen in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen ist von Vorteil, wenn